2002 - 128 370 Fälle (+ 3,4 %)
2001 - 124 176 Fälle (- 3,8 %)
2000 - 129 112 Fälle (- 2,9 %)
1999 - 132 938 Fälle (- 9,0 %)
1998 - 146 148 Fälle (- 4,3 %)
Die Entwicklung der Fallzahlen zeigt sich landesweit uneinheitlich,
wird jedoch nach Bewertung durch die Kreispolizeibehörden nahezu ausschließlich
von der Kontrollintensität durch Verkaufspersonal und Ladendetektive
sowie durch den Standard von Warensicherungsvorkehrungen beeinflusst.
Quelle: Landeskriminalamt NRW
Bundesarbeitsgericht
Pressemitteilung Nr. 27/03
Außerordentliche Kündigung wegen des Verdachts der Unterschlagung -
Zulässigkeit verdeckter Videoüberwachung Die Klägerin war seit 1994
in einem von der Beklagten betriebenen Getränkemarkt tätig. Nachdem
die Ursache steigender Inventurdifferenzen nicht gefunden wurde, installierte
die Beklagte im März und im September 2000 zwei verdeckte Videokameras
im Kassen- und Leergutbereich, wo auch die Klägerin arbeitete. Aus Videoaufnahmen
von mehreren Tagen im November 2000 gewann die Beklagten den dringenden
Verdacht, die Klägerin habe Gelder unterschlagen. Zu diesem Verdacht
hörte die Beklagte die Klägerin an. Nach Zustimmung des Betriebsrates,
dem die Videoaufnahmen gezeigt wurden, kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis
fristlos, hilfsweise fristgerecht. Die Klägerin bestreitet, Gelder unterschlagen
zu haben. Sie ist der Auffassung, die heimlich gemachten Videoaufnahmen
dürften nicht als Beweismittel gegen sie verwendet werden. Außerdem
sei der Betriebsrat vor der Installation der Kameras nicht beteiligt
worden. Die Beklagte macht geltend, sie habe ihren Verdacht nur durch
die mit Zustimmung des Betriebsrates erfolgte verdeckte Überwachung
beweisen können. Das Arbeitsgericht hat die Videoaufnahmen in Augenschein
genommen und die Klage abgewiesen. Das Landesarbeitsgericht hat die
Berufung der Klägerin zurückgewiesen. Die Revision der Klägerin hatte
keinen Erfolg. Die heimliche Überwachung mit Videokameras stellt einen
Eingriff in das durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützte Persönlichkeitsrecht
des Betroffenen dar. Beweise, die durch solche Eingriffe erlangt werden,
können einem Verwertungsverbot unterliegen. Das Gericht darf ein solches
Beweismittel nur dann berücksichtigen, wenn besondere Umstände, zB eine
notwehrähnliche Lage, den Eingriff rechtfertigen. Dabei ist der Grundsatz
der Verhältnismäßigkeit zu wahren. Hier diente der Eingriff dem Beweis
vermuteter, von der Klägerin heimlich begangener strafbarer Handlungen.
Die Beklagte durfte die Klägerin deshalb mit Videokameras verdeckt überwachen,
weil nach den Feststellungen der Vorinstanzen ein hinreichend konkreter
Verdacht bestand, der nicht oder nur schwer mit anderen, das Persönlichkeitsrecht
der Klägerin wahrenden Mitteln geklärt werden konnte. Die Kündigung
ist auch nicht bereits deswegen unwirksam, weil, wie die Klägerin behauptet,
der Betriebsrat vor der Installation nicht beteiligt wurde. Zwar hat
der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei der Installation technischer
Einrichtungen, mit denen das Verhalten der Arbeitnehmer überwacht werden
soll (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG). Die - von der Beklagten bestrittene
- Verletzung dieses Rechts führt hier aber schon deshalb nicht zu einem
Verwertungsverbot im Kündigungsschutzprozeß, weil der Betriebsrat der
Kündigung in Kenntnis des durch die Überwachung gewonnenen Beweismittels
zugestimmt hat.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 27.März 2003 -2 AZR 51/02 - Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil
vom 4.Dezember 2001 - 1 Sa 392 b/01-
Stand 3/2002
Kein echter Trost, aber immerhin ein kleiner:
In den meisten anderen Ländern Europas wird noch mehr als bei uns in
Deutschland geklaut. Besonders unverschämt greifen die Diebe auf der
englischen Insel zu.
Ladendiebstahl ist nicht nur in Deutschland ein großes Problem: In
den 15 EU-Staaten und in der Schweiz wurden 2001 Waren im Wert von 21,4
Milliarden Eure gestohlen. Das zeigt das neue europäische Ladendiebstahlbarometer
vom Center for Retail Research (CRR) in Nottingham, Großbritannien.
Die britischen Wissenschaftler fanden heraus, dass der durchschnittliche
europäische Händler wegen der Klauer eine Einbuße in Höhe von 1,42 Prozent
des Umsatzes hinnehmen muss.
Am meisten geklaut wird in England, Griechenland und Frankreich. Auch
wenn das wie ein schwacher Trost klingt: Mit Verlusten von 1,21 Prozent
am Umsatz schneidet Deutschland relativ gut ab. Laut Untersuchung sind
die Schäden hier zu Lande im Vergleich zum Vorjahr sogar um 6 Prozent
gesunken. Unter den meistgestohlenen Produkten sind Kosmetika, Alkohol,
Videos und CDs -also alles, was sich schnell zum Geld machen lässt.
CRR-Geschäftsführer Prof. Joshua Bamfield schätzt die Zahl der Ladendiebe
in Europa auf acht bis zehn Millionen - Dunkelziffer inklusive. Die
Studie hat auch ein paar merkwürdige Entdeckungen gemacht. Zum Beispiel,
dass die Franzosen deutlich mehr als die Deutschen in Ladensicherheit
investieren und dort trotzdem viel mehr geklaut wird wie hier. Oder
dass Norwegen den größten Anstieg an Ladendiebstählen im letzten Jahr
registriert hat. Dort wird vor allem Alkohol geklaut - bei den Nordlichtern
ist der Verkauf von Bier und Schnaps streng reguliert. (Quelle: Direkt)
Kosten durch Ladendiebstahl in Europa*

Allgemeines
aus unserem Alltag:
Profidiebe erwischt
Als "kapitaler Fang" erwies sich die Festnahme eines ungarischen Ehepaares
(21 und 38 Jahre alt), das am Donnerstag in einem Geschäft an der Hochstraße
beim Diebstahl von Bekleidung und Videokameras erwischt worden war.
Das in den zurückliegenden Jahren erheblich kriminalpolizeilich in Erscheinung
getretene Paar war professionell mit Diebesschürze, Lösezange für Sicherungsetikette,
zahlreichen Schlüsseln ausgerüstet. Bei der Wohnungsdurchsuchung in
Stolberg fand sich ein ganzes Warenlager neuwertiger und teils originalverpackter
Artikel wie Kameras, schnurlose Telefone, Personalcomputer, Autoradios
und Uhren im Wert von 30 000 Mark. Nach der Vernehmung legten die gestrauchelten
Meisterdiebe ein umfassendes Geständnis ab. (Quelle: verschiedene Zeitungen)
Ein Beutezug durch Krefelder Kaufhäuser
24jähriger aus Glasgow wurde festgenommen
Im Kaufhof-Parkhaus endete am Donnerstag der Raubzug dreier Schotten
durch Krefelder Kaufhäuser. Nachdem das Trio schon diverse Ledermäntel
und Jacken, Sporttaschen sowie Anzüge im Wert von über 20 000 Mark erbeutet
hatte, fielen sie schließlich einigen Kaufhausdetektiven auf. Als sich
die Schotten nach einem mißglücktem Koffer-Klau im Kaufhof zu ihrem
Auto zurückzogen, versuchten die Detektive sie zu stellen. Zwei der
Täter konnten flüchten, ein 24jähriger aus Glasgow wurde gefaßt. .....
(Quelle: verschiedene Zeitungen)
Dieb verteidigte Beute mit der Schere
Der 40jährige Straftäter konnte es nicht lassen
und soll für zwei Jahre hinter Gitter
Unbeeindruckt war Bosko von einer Geld- und Bewährungsstrafe. Wegen
weiterer Ladendiebstähle wurde der 40jährige Jugoslawe gestern erneut
zur Verantwortung gezogen. Mit einer gestohlenen Jeans leistete er sich
ein besonders dreistes Stück. Nach Verlassen eines Warenhauses an der
Hochstraße wurde der Asylbewerber auf dem Wiedenhofplatz von mehreren
Detektiven gestellt, wo er sich mit einem Regenschirm und einer Kabelschere
"verteidigte". Dies trug Bosko eine Anklage wegen schweren räuberischen
Diebstahls ein. Es habe durch das zangenähnliche Instrument, mit dem
professionelle Kaufhausdiebe Sicherheitsetiketten an den Waren entfernen,
für die Detektive erhebliche Verletzungsgefahr bestanden. Der Staatsanwalt
nahm dennoch einen minder schweren Fall an und plädierte auf 15 Monate
Haft. (Quelle: verschiedene Zeitungen)
Filmreife Jagd gestern durch die Stadt
Detektiv auf der Haube
Es sah aus wie Dreharbeiten zu einem Action-Film, war aber blutiger
Ernst: Auf der Motorhaube des Wagens, der mit hohem Tempo über die Königstraße
in Richtung St.-Anton-Straße fuhr, lag ein Mann und klammerte sich an
den Scheibenwischern fest Es war ein Kaufhausdetektiv, und die Frau
am Steuer war von ihm beim Stehlen ertappt worden. Festnehmen wollte
sie sich aber nicht lassen.
Die aufregende Jagd begann gestern gegen 11 Uhr in einem Innenstadt-Kaufhaus.
Dort beobachteten zwei Detektive eine Frau, die - nach Auskunft der
Polizei - "auf Diebstahlstour" war. Beide Detektive folgten ihr unauffällig
zum Ostwall. Die Frau betrat mehrere Bekleidungsgeschäfte und stahl
"nachweislich in mindestens zwei Fällen" Kleidungsstücke von Ständern.
Dann ging sie zu einem Parkplatz an der Königstraße und stieg in ihren
gelben Opel ein. Als die beiden Kaufhausdetektive sie zum Aussteigen
aufforderten, verriegelte die Frau von innen die Türen und gab Gas.
Einer der Männer konnte noch zur Seite springen, der zweite fiel auf
die Motorhaube und versuchte sich festzuhalten, so gut es ging. Die
Frau am Steuer entpuppte sich als routinierte Fahrerin. Sie bremste
und gab Gas, dass ihr Wagen bockte -aber den Mann auf der Haube wurde
sie nicht los. ...... (Quelle: verschiedene Zeitungen)
Verschiedenes:
Ladendiebstahl wie Falschparken oder Schwarzfahren bestrafen oder
konsequente Strafverfolgung?
Inzwischen ist es unstrittig, dass lnventurdifferenzen nicht allein
auf Ladendiebe zurückgeführt werden können, man schätzt, dass rund die
Hälfte der Differenzen durch Personaldiebstahl, Lieferantendiebstahl,
Irrtum, Bruch und Verderb entstehen.
Wie schützt sich der Einzelhandel gegen Ladendiebstahl?
In den vergangenen Jahren wendete der gesamte deutsche Einzelhandel
rd. 1,5 Milliarden Mark jährlich für Schulung und Motivation der Mitarbeiter,
Detektiveinsatz, mechanische und elektronische Kontroll-Überwachungssysteme
und Sicherungsmaßnahmen auf.
Urteile:
Bundesarbeitsgericht
Der Arbeitnehmer hat dem Arbeitgeber die durch das Tätigwerden eines
Detektivs entstandenen notwendigen Kosten zu ersetzen, wenn der Arbeitgeber
anlässlich eines konkreten Tatverdachts gegen den Arbeitnehmer einem
Detektivbüro die Überwachung des Arbeitnehmers überträgt und der Arbeitnehmer
einer vorsätzlichen vertragswidrigen Handlung überführt wird (Bundesarbeitsgericht
Az: 8 AZR 5/97).