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Detektivinstitut Feilen

Aktuelles: Stand 05/2004

 

Kriminalitätsentwicklung in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2003

 

Straftaten allgemein:

Auszug aus der Kriminalstatistk des Landeskriminalamt NRW:

Bekannt gewordene Fälle:

Im Jahr 2003 wurden 1.497.948 Straftaten bekannt. Gegenüber dem
Vorjahr bedeutet dies eine Zunahme um


35 933 Fälle oder 2,5 %.

1999 - 1 331 679 (- 0,01 %)
2000 - 1 327 855 (- 0,3 %)
2001 - 1 376 286 (+ 3,7 %)
2002 - 1 462 015 (+ 6,2 %)
2003 - 1 497 948 (+ 2,5 %)

Davon Diebstahlsdelikte

Nachdem im Jahr 2002 die Diebstahlskriminalität gegenüber dem
Vorjahr um 9,7 % angestiegen war, ist im Berichtszeitraum eine
geringe Abnahme um 7 340 Fälle oder 0,9 % zu verzeichnen.

1999 - 714 136 Fälle - 4,0 %
2000 - 696 411 Fälle - 2,5 %
2001 - 717 379 Fälle + 3,0 %
2002 - 786 796 Fälle + 9,7 %
2003 - 779 456 Fälle - 0,9 %

Die Aufklärungsquote betrug 25,6 % (2002 = 25,9 %). Dies ist die
bisher geringste Aufklärungsquote.

Diebstahl - insgesamt -

Aufklärungsquote

1999 - 29,7 %
2000 - 28,8 %
2001 - 27,4 %
2002 - 25,9 %
2003 - 25,6 %

 

Diebstahldelikte mit sinkenden Fallzahlen:

bekannt gewordene Abnahme :
2003
2002
Abnahme in %
in/aus Fabrikationsund Lagerräumen
8 481
9 295
- 8,8 %
Ladendiebstahl
122 664
128 370
-4,4 %
in/aus Schaufenster/ Vitrinen
1 076
1 236
-12,9 %
Wohnungseinbruchsdiebstahl
43 377
45 552
- 4,8 %
von Kraftwagen
13 018
14 624
- 11,0 %
aus Kraftfahrzeugen
143 836
150 302
- 4,3 %
Automatendiebstahl
8 948
19 667
- 54,5 %

 

Ladendiebstahl - Entwicklung der letzten 5 Jahre

2002 - 128 370 Fälle (+ 3,4 %)

2001 - 124 176 Fälle (- 3,8 %)

2000 - 129 112 Fälle (- 2,9 %)

1999 - 132 938 Fälle (- 9,0 %)

1998 - 146 148 Fälle (- 4,3 %)

Die Entwicklung der Fallzahlen zeigt sich landesweit uneinheitlich, wird jedoch nach Bewertung durch die Kreispolizeibehörden nahezu ausschließlich von der Kontrollintensität durch Verkaufspersonal und Ladendetektive sowie durch den Standard von Warensicherungsvorkehrungen beeinflusst.

Quelle: Landeskriminalamt NRW

 

Bundesarbeitsgericht

Pressemitteilung Nr. 27/03

Außerordentliche Kündigung wegen des Verdachts der Unterschlagung - Zulässigkeit verdeckter Videoüberwachung Die Klägerin war seit 1994 in einem von der Beklagten betriebenen Getränkemarkt tätig. Nachdem die Ursache steigender Inventurdifferenzen nicht gefunden wurde, installierte die Beklagte im März und im September 2000 zwei verdeckte Videokameras im Kassen- und Leergutbereich, wo auch die Klägerin arbeitete. Aus Videoaufnahmen von mehreren Tagen im November 2000 gewann die Beklagten den dringenden Verdacht, die Klägerin habe Gelder unterschlagen. Zu diesem Verdacht hörte die Beklagte die Klägerin an. Nach Zustimmung des Betriebsrates, dem die Videoaufnahmen gezeigt wurden, kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis fristlos, hilfsweise fristgerecht. Die Klägerin bestreitet, Gelder unterschlagen zu haben. Sie ist der Auffassung, die heimlich gemachten Videoaufnahmen dürften nicht als Beweismittel gegen sie verwendet werden. Außerdem sei der Betriebsrat vor der Installation der Kameras nicht beteiligt worden. Die Beklagte macht geltend, sie habe ihren Verdacht nur durch die mit Zustimmung des Betriebsrates erfolgte verdeckte Überwachung beweisen können. Das Arbeitsgericht hat die Videoaufnahmen in Augenschein genommen und die Klage abgewiesen. Das Landesarbeitsgericht hat die Berufung der Klägerin zurückgewiesen. Die Revision der Klägerin hatte keinen Erfolg. Die heimliche Überwachung mit Videokameras stellt einen Eingriff in das durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützte Persönlichkeitsrecht des Betroffenen dar. Beweise, die durch solche Eingriffe erlangt werden, können einem Verwertungsverbot unterliegen. Das Gericht darf ein solches Beweismittel nur dann berücksichtigen, wenn besondere Umstände, zB eine notwehrähnliche Lage, den Eingriff rechtfertigen. Dabei ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren. Hier diente der Eingriff dem Beweis vermuteter, von der Klägerin heimlich begangener strafbarer Handlungen. Die Beklagte durfte die Klägerin deshalb mit Videokameras verdeckt überwachen, weil nach den Feststellungen der Vorinstanzen ein hinreichend konkreter Verdacht bestand, der nicht oder nur schwer mit anderen, das Persönlichkeitsrecht der Klägerin wahrenden Mitteln geklärt werden konnte. Die Kündigung ist auch nicht bereits deswegen unwirksam, weil, wie die Klägerin behauptet, der Betriebsrat vor der Installation nicht beteiligt wurde. Zwar hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei der Installation technischer Einrichtungen, mit denen das Verhalten der Arbeitnehmer überwacht werden soll (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG). Die - von der Beklagten bestrittene - Verletzung dieses Rechts führt hier aber schon deshalb nicht zu einem Verwertungsverbot im Kündigungsschutzprozeß, weil der Betriebsrat der Kündigung in Kenntnis des durch die Überwachung gewonnenen Beweismittels zugestimmt hat.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 27.März 2003 -2 AZR 51/02 - Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 4.Dezember 2001 - 1 Sa 392 b/01-

 

Stand 3/2002

Kein echter Trost, aber immerhin ein kleiner: In den meisten anderen Ländern Europas wird noch mehr als bei uns in Deutschland geklaut. Besonders unverschämt greifen die Diebe auf der englischen Insel zu.

Ladendiebstahl ist nicht nur in Deutschland ein großes Problem: In den 15 EU-Staaten und in der Schweiz wurden 2001 Waren im Wert von 21,4 Milliarden Eure gestohlen. Das zeigt das neue europäische Ladendiebstahlbarometer vom Center for Retail Research (CRR) in Nottingham, Großbritannien. Die britischen Wissenschaftler fanden heraus, dass der durchschnittliche europäische Händler wegen der Klauer eine Einbuße in Höhe von 1,42 Prozent des Umsatzes hinnehmen muss.

Am meisten geklaut wird in England, Griechenland und Frankreich. Auch wenn das wie ein schwacher Trost klingt: Mit Verlusten von 1,21 Prozent am Umsatz schneidet Deutschland relativ gut ab. Laut Untersuchung sind die Schäden hier zu Lande im Vergleich zum Vorjahr sogar um 6 Prozent gesunken. Unter den meistgestohlenen Produkten sind Kosmetika, Alkohol, Videos und CDs -also alles, was sich schnell zum Geld machen lässt. CRR-Geschäftsführer Prof. Joshua Bamfield schätzt die Zahl der Ladendiebe in Europa auf acht bis zehn Millionen - Dunkelziffer inklusive. Die Studie hat auch ein paar merkwürdige Entdeckungen gemacht. Zum Beispiel, dass die Franzosen deutlich mehr als die Deutschen in Ladensicherheit investieren und dort trotzdem viel mehr geklaut wird wie hier. Oder dass Norwegen den größten Anstieg an Ladendiebstählen im letzten Jahr registriert hat. Dort wird vor allem Alkohol geklaut - bei den Nordlichtern ist der Verkauf von Bier und Schnaps streng reguliert. (Quelle: Direkt)

 

Kosten durch Ladendiebstahl in Europa*

 

Allgemeines aus unserem Alltag:

Profidiebe erwischt

Als "kapitaler Fang" erwies sich die Festnahme eines ungarischen Ehepaares (21 und 38 Jahre alt), das am Donnerstag in einem Geschäft an der Hochstraße beim Diebstahl von Bekleidung und Videokameras erwischt worden war. Das in den zurückliegenden Jahren erheblich kriminalpolizeilich in Erscheinung getretene Paar war professionell mit Diebesschürze, Lösezange für Sicherungsetikette, zahlreichen Schlüsseln ausgerüstet. Bei der Wohnungsdurchsuchung in Stolberg fand sich ein ganzes Warenlager neuwertiger und teils originalverpackter Artikel wie Kameras, schnurlose Telefone, Personalcomputer, Autoradios und Uhren im Wert von 30 000 Mark. Nach der Vernehmung legten die gestrauchelten Meisterdiebe ein umfassendes Geständnis ab. (Quelle: verschiedene Zeitungen)

Ein Beutezug durch Krefelder Kaufhäuser

24jähriger aus Glasgow wurde festgenommen

Im Kaufhof-Parkhaus endete am Donnerstag der Raubzug dreier Schotten durch Krefelder Kaufhäuser. Nachdem das Trio schon diverse Ledermäntel und Jacken, Sporttaschen sowie Anzüge im Wert von über 20 000 Mark erbeutet hatte, fielen sie schließlich einigen Kaufhausdetektiven auf. Als sich die Schotten nach einem mißglücktem Koffer-Klau im Kaufhof zu ihrem Auto zurückzogen, versuchten die Detektive sie zu stellen. Zwei der Täter konnten flüchten, ein 24jähriger aus Glasgow wurde gefaßt. ..... (Quelle: verschiedene Zeitungen)

Dieb verteidigte Beute mit der Schere

Der 40jährige Straftäter konnte es nicht lassen und soll für zwei Jahre hinter Gitter

Unbeeindruckt war Bosko von einer Geld- und Bewährungsstrafe. Wegen weiterer Ladendiebstähle wurde der 40jährige Jugoslawe gestern erneut zur Verantwortung gezogen. Mit einer gestohlenen Jeans leistete er sich ein besonders dreistes Stück. Nach Verlassen eines Warenhauses an der Hochstraße wurde der Asylbewerber auf dem Wiedenhofplatz von mehreren Detektiven gestellt, wo er sich mit einem Regenschirm und einer Kabelschere "verteidigte". Dies trug Bosko eine Anklage wegen schweren räuberischen Diebstahls ein. Es habe durch das zangenähnliche Instrument, mit dem professionelle Kaufhausdiebe Sicherheitsetiketten an den Waren entfernen, für die Detektive erhebliche Verletzungsgefahr bestanden. Der Staatsanwalt nahm dennoch einen minder schweren Fall an und plädierte auf 15 Monate Haft. (Quelle: verschiedene Zeitungen)

Filmreife Jagd gestern durch die Stadt

Detektiv auf der Haube

Es sah aus wie Dreharbeiten zu einem Action-Film, war aber blutiger Ernst: Auf der Motorhaube des Wagens, der mit hohem Tempo über die Königstraße in Richtung St.-Anton-Straße fuhr, lag ein Mann und klammerte sich an den Scheibenwischern fest Es war ein Kaufhausdetektiv, und die Frau am Steuer war von ihm beim Stehlen ertappt worden. Festnehmen wollte sie sich aber nicht lassen.

Die aufregende Jagd begann gestern gegen 11 Uhr in einem Innenstadt-Kaufhaus. Dort beobachteten zwei Detektive eine Frau, die - nach Auskunft der Polizei - "auf Diebstahlstour" war. Beide Detektive folgten ihr unauffällig zum Ostwall. Die Frau betrat mehrere Bekleidungsgeschäfte und stahl "nachweislich in mindestens zwei Fällen" Kleidungsstücke von Ständern. Dann ging sie zu einem Parkplatz an der Königstraße und stieg in ihren gelben Opel ein. Als die beiden Kaufhausdetektive sie zum Aussteigen aufforderten, verriegelte die Frau von innen die Türen und gab Gas.

Einer der Männer konnte noch zur Seite springen, der zweite fiel auf die Motorhaube und versuchte sich festzuhalten, so gut es ging. Die Frau am Steuer entpuppte sich als routinierte Fahrerin. Sie bremste und gab Gas, dass ihr Wagen bockte -aber den Mann auf der Haube wurde sie nicht los. ...... (Quelle: verschiedene Zeitungen)

 

Verschiedenes:

Ladendiebstahl wie Falschparken oder Schwarzfahren bestrafen oder konsequente Strafverfolgung?

Inzwischen ist es unstrittig, dass lnventurdifferenzen nicht allein auf Ladendiebe zurückgeführt werden können, man schätzt, dass rund die Hälfte der Differenzen durch Personaldiebstahl, Lieferantendiebstahl, Irrtum, Bruch und Verderb entstehen.

Wie schützt sich der Einzelhandel gegen Ladendiebstahl?

In den vergangenen Jahren wendete der gesamte deutsche Einzelhandel rd. 1,5 Milliarden Mark jährlich für Schulung und Motivation der Mitarbeiter, Detektiveinsatz, mechanische und elektronische Kontroll-Überwachungssysteme und Sicherungsmaßnahmen auf.

 

Urteile:

Bundesarbeitsgericht

Der Arbeitnehmer hat dem Arbeitgeber die durch das Tätigwerden eines Detektivs entstandenen notwendigen Kosten zu ersetzen, wenn der Arbeitgeber anlässlich eines konkreten Tatverdachts gegen den Arbeitnehmer einem Detektivbüro die Überwachung des Arbeitnehmers überträgt und der Arbeitnehmer einer vorsätzlichen vertragswidrigen Handlung überführt wird (Bundesarbeitsgericht Az: 8 AZR 5/97).

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